Allgemeine Geschäftsbedingungen

(ausgenommen Leistungen, die im Rahmen von Audit-Akkreditierungen erbracht werden, die separaten Programmen und deren Geschäftsbedingungen unterliegen)

Revision 0.4; 25. November 2024

  1. Annahme
    Ein schriftliches Angebot für Dienstleistungen bleibt zwei (2) Monate ab Versanddatum zur Annahme offen und verfällt danach, sofern nicht schriftlich anders angegeben.
  2. Vereinbarung
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integraler Bestandteil der Vereinbarung zwischen AEROTHRIVE und dem Kunden.

    In allen Fällen gilt die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen während des Buchungsprozesses eines Platzes in einer öffentlichen Schulung über die AEROTHRIVE-Website oder eine schriftliche Annahme eines Angebots als Bestätigung der Annahme eines Kurses oder einer Dienstleistung.

    Individuell schriftlich vereinbarte Klauseln (z. B. in einem separaten Vertrag) gehen den betroffenen Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
  3. Zahlung
    Gängige Kredit-/Debitkarten und Banküberweisungen sind akzeptable Zahlungsmethoden, wie sie während des Zahlungsvorgangs auf AEROTHRIVE.com angegeben sind. Der angeforderte Betrag ist auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto von AEROTHRIVE zu überweisen.

    Die Zahlung für alle Dienstleistungen außer Buchungen in öffentlichen Schulungskursen ist 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung oder nach Rechnungserhalt fällig (z. B. Gebühren für Inhouse-Schulungen, Auditgebühren oder andere Servicegebühren), sofern nicht schriftlich im Angebot anders vereinbart. Bei Zahlungen für Käufe, die mehrere Dienstleistungen umfassen, für die AEROTHRIVE einen volumenbasierten Paketrabatt anbietet, ist die gesamte Rechnung 30 Tage vor Beginn der ersten Veranstaltung oder nach Rechnungserhalt fällig, sofern nicht schriftlich im Angebot anders vereinbart. Zahlungen für Buchungen in öffentlichen Schulungskursen sind sofort fällig. Die Zahlung variabler Kosten (z. B. Reisekosten, Hotelkosten, Visakosten, lokale Transportkosten) kann, falls zutreffend, nach Durchführung des Projekts nach Ermessen von AEROTHRIVE ganz oder teilweise separat in Rechnung gestellt werden.
    Alle auf der AEROTHRIVE-Website, in individuellen Angeboten und auf andere Weise angegebenen Gebühren und Entgelte verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer (MwSt.) oder sonstiger Verkaufs- oder Quellensteuern und sind in der angegebenen Währung zu zahlen.
    Alle Lieferungen, Produkte und Berichte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von AEROTHRIVE.
    Zahlungen müssen ohne Aufrechnung oder Gegenforderung erfolgen. Ist der Kunde gesetzlich verpflichtet, Beträge von einer Zahlung gemäß dieser Vereinbarung abzuziehen oder einzubehalten, so hat er dies zu tun, und der vom Kunden zu zahlende Betrag wird in dem Maße erhöht, wie es erforderlich ist, um sicherzustellen, dass AEROTHRIVE nach Abzug oder Einbehaltung solcher Beträge einen Nettobetrag erhält und behält (frei von jeglicher Haftung in Bezug auf solche abgezogenen oder einbehaltenen Beträge), der dem Betrag entspricht, den es erhalten und behalten hätte, wenn kein Abzug oder Einbehaltung erforderlich gewesen wäre. Der Kunde hat AEROTHRIVE eine Quellensteuerbescheinigung vorzulegen, die die Zahlung an die zuständige Regierungsbehörde dokumentiert.
    Rechnungen für Buchungen in öffentlichen Schulungskursen über die AEROTHRIVE-Website werden dem Teilnehmer innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Buchung zugesandt.
  4. Sprache
    Sofern nicht anders angegeben, ist die offizielle Sprache für alle schriftlichen und mündlichen Mitteilungen bezüglich der Dienstleistungen Englisch. Der Kunde erklärt sich bereit, bei Bedarf lokale sprachliche Unterstützung zu organisieren und zu bezahlen. Benötigt der Kunde einen Dolmetscher, können interne Mitarbeiter einer anderen Abteilung als Dolmetscher fungieren oder AEROTHRIVE kann einen externen Dolmetscher beauftragen. Im letzteren Fall würden die Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt.
  5. Berechtigung der Dienstleistungen:
    Alle von AEROTHRIVE erbrachten Dienstleistungen richten sich ausschließlich an Unternehmen, Behörden, Unternehmer und ähnliche juristische Personen im Sinne des § 14 BGB und nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder Endverbraucher gemäß PAngV. Dienstleistungen werden natürlichen Personen, die in ihrer privaten Eigenschaft handeln, weder angeboten noch mit ihnen abgeschlossen.

    Durch die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt und gewährleistet der Kunde ausdrücklich die Einhaltung der vorgenannten Bestimmungen, unabhängig davon, ob der Kunde einen Firmennamen oder eine formale Geschäftsbezeichnung angibt. Das Fehlen eines Firmennamens oder eines anderen Indikators impliziert keine Änderung dieser Anforderung. Durch die Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Teil einer Dienstleistungsvereinbarung oder Buchung bestätigt der Kunde sein Verständnis und seine Einhaltung dieser Bestimmung und stellt sicher, dass er im Namen einer juristischen Person und nicht als Privatperson handelt. Der Kunde sollte im Zweifelsfall vor der Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Klärung bei seinen eigenen Rechtsberatern oder AEROTHRIVE einholen.

    Der Online-Buchungsprozess für Schulungsplätze erfordert das Hochladen einer von AEROTHRIVE akzeptablen Gründungsurkunde (Certificate of Incorporation, COI). Eine Überprüfung dieser hochgeladenen COI auf Einhaltung der Anforderungen dieses Absatzes wird von AEROTHRIVE nach Abschluss des Buchungsprozesses für öffentliche Schulungsplätze oder eines anderen Kaufprozesses durchgeführt, und die Buchung/der Kauf gilt als nicht ausgeführt, bis eine solche Überprüfung erfolgreich durchgeführt wurde und den Status des Teilnehmers als Unternehmen, Behörde, Unternehmer oder ähnliche juristische Person bestätigt. Sollte AEROTHRIVE feststellen, dass die bereitgestellte COI für diesen Zweck unzureichend ist, wird AEROTHRIVE den Kunden informieren, und es ist in dieser Transaktion keine Vereinbarung zustande gekommen.
  6. Pflichten des Kunden
    Der Kunde hat sicherzustellen, dass der AEROTHRIVE-Experte für die Dauer der Vor-Ort-Veranstaltung in den Räumlichkeiten des Kunden durch die bestehende Haftpflichtversicherung des Kunden abgedeckt ist. Während der Vertragslaufzeit gewährt der Kunde AEROTHRIVE freien Zugang zu den Räumlichkeiten und den Informationsunterlagen sowie allen anderen Materialien, die AEROTHRIVE zur Erbringung der Dienstleistung benötigt.

    Haftpflichtversicherung des Kunden: Der Kunde erkennt hiermit an und erklärt sich damit einverstanden, dass alle Mitarbeiter, Freiberufler, Vertreter oder Subunternehmer von AEROTHRIVE („AEROTHRIVE-Personal“), die an der Erbringung oder Durchführung von Audit-, Schulungs-, Beratungs- oder anderen Dienstleistungen, außer öffentlichen Schulungskursen, die vertraglich vereinbart werden können, beteiligt sind, als durch die Haftpflichtversicherung(en) des Kunden abgedeckt gelten. Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt auf, jeglichen Schaden, Verletzung, Beschädigung oder finanziellen Verlust, der sich aus oder im Zusammenhang mit den Handlungen, Unterlassungen oder der Leistung des AEROTHRIVE-Personals im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Dienstleistungen ergibt. Der Kunde hat das gesamte Eigentum von AEROTHRIVE zu sichern und anderweitig zu schützen. Der Kunde hat geeignetes Personal zur Verfügung zu stellen, um mit AEROTHRIVE zusammenzuarbeiten. Der Kunde darf nicht versuchen, Personal von AEROTHRIVE abzuwerben, einschließlich angestellter sowie vertraglich gebundener Mitarbeiter, die im Namen von AEROTHRIVE handeln. Die vorgenannte Verpflichtung gilt für alle Arten von Arbeitsumfängen, einschließlich aller operativen Bereiche in der Luftfahrt sowie der Bereiche Sicherheit, Qualität und Compliance, einschließlich anderer Branchen. Die Verpflichtungen des Kunden, seiner Muttergesellschaften und/oder verbundenen Unternehmen bleiben für einen Zeitraum von drei Jahren nach Beendigung des Vertrags bestehen.

    Sollte eine Dienstleistung während einer Pandemie und unter anderen unvorhersehbaren Bedingungen erbracht werden, die zusätzlichen Schutz erfordern, hat der Kunde sicherzustellen, dass die notwendigen gesundheitlichen Vorsichtsmaßnahmen und Richtlinien der zuständigen Behörden eingehalten werden, um ein sicheres Arbeitsumfeld während der Veranstaltungen zu gewährleisten. Dies umfasst, ist aber nicht beschränkt auf:
    – Die Verwendung von Schutzausrüstung wie Gesichtsmasken, die Nase und Mund bedecken, während des Aufenthalts vor Ort.
    – Ein Mindestabstand zwischen Personen ist zu gewährleisten. Wenn möglich, können physische Barrieren, wie z. B. Kunststoff- oder Plexiglas-Trennwände und Bodenaufkleber, verwendet werden, um Personen zu leiten, wo sie gehen/stehen sollen, um den empfohlenen Abstand einzuhalten.
    – Regelmäßiges Händewaschen oder die Verwendung von alkoholbasierten Desinfektionsmitteln.
    – Regelmäßige Desinfektion häufig berührter Oberflächen. Stellen Sie die Verfügbarkeit von Desinfektionslösungen in allen Räumen sicher.
    – Ergreifen der notwendigen Schritte zur Verbesserung der Belüftung im Gebäude oder in den Räumen, die während des Aufenthalts vor Ort genutzt werden.
  7. Vertraulichkeit
    Jede offenlegende Partei kann von Zeit zu Zeit im Zusammenhang mit den Diskussionen, Besprechungen und/oder der Transaktion der empfangenden Partei bestimmte nicht-öffentliche und geschützte Informationen und Dokumente zur Verfügung stellen, die als vertraulich gekennzeichnet sind, oder Informationen und Dokumente, die ihrer Natur nach oder nach dem Verständnis einer vernünftigen Person als geschützt und vertraulich gelten würden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf technische, finanzielle und geschäftliche geschützte Informationen, Namen von Kunden oder Partnern, ob mündlich oder schriftlich. Alle Informationen bezüglich der AEROTHRIVE GmbH, ihrer Aktivitäten, ihres Geschäfts, ihres Personals und aller anderen damit zusammenhängenden Aspekte gelten automatisch als vertrauliche Informationen, ohne dass eine entsprechende Kennzeichnung erforderlich ist. Zur Vermeidung von Zweifeln verpflichtet nichts in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Partei, vertrauliche Informationen an eine andere Partei weiterzugeben, oder impliziert, dass eine Partei solche Informationen weitergeben muss. Jede empfangende Partei hat die ihr von der offenlegenden Partei offengelegten vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und diese vertraulichen Informationen weder ganz noch teilweise offenzulegen, außer gegenüber ihren Direktoren, leitenden Angestellten und empfangenden Parteien, Vertretern, Beratern und Sachverständigen (zusammen die „Vertreter“)
    • die diese vertraulichen Informationen für den Zweck der Transaktion der Parteien kennen müssen,
    • die über die Vertraulichkeit dieser Informationen informiert wurden, und
    • die verpflichtet sind, solche Informationen gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung vertraulich zu behandeln. Zusätzlich zu den spezifischen Verpflichtungen, die an anderer Stelle in dieser Vereinbarung festgelegt sind, hat die empfangende Partei:
      1. alle derartigen vertraulichen Informationen mit der gleichen Sorgfalt zu schützen und vertraulich zu behandeln, die sie zum Schutz ihrer eigenen entsprechenden sensiblen Informationen anwendet, wobei dies in keinem Fall ein geringerer Standard sein darf als die Art der Anstrengungen, die ein vernünftiges Unternehmen zum Schutz seiner eigenen hochsensiblen Informationen und Geschäftsgeheimnisse unternehmen würde;
      2. keine Kopien der vertraulichen Informationen anzufertigen, es sei denn, dies ist für den Zweck der Bewertung solcher Informationen durch die empfangende Partei unbedingt erforderlich; und
      3. solche vertraulichen Informationen weder direkt noch indirekt für andere Zwecke als die in dieser Vereinbarung beschriebene Transaktion der Parteien zu verwenden und solche vertraulichen Informationen nicht zum eigenen Vorteil der empfangenden Partei oder für Zwecke zu verwenden, die den Interessen der offenlegenden Partei abträglich sind.
  8. Pflichten von AEROTHRIVE
    AEROTHRIVE erbringt die Dienstleistungen mit angemessener Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen sowie mit Fleiß und Sorgfalt gemäß den Gepflogenheiten und Gebräuchen im Luftfahrtbereich und international anerkannten Standards und Praktiken. AEROTHRIVE erklärt sich bereit, die ihr übertragenen Verantwortlichkeiten innerhalb eines Projekts wahrzunehmen, ist jedoch niemals in der Lage, die Rechenschaftspflichten für die Organisation eines Kunden zu übernehmen.

    Der Kunde stimmt zu, dass die endgültige Entscheidung immer beim Kunden liegt, als eine inhärente Notwendigkeit. Beide Parteien sind sich einig, dass die Auslegung von Vorschriften, Standards und empfohlenen Praktiken innerhalb von Behörden und zwischen verschiedenen Ländern und deren Aufsichtsbehörden variieren kann. Daher garantiert und/oder gewährleistet AEROTHRIVE niemals, dass eine behördliche Genehmigung und/oder Zertifizierung innerhalb eines bestimmten Zeitraums erteilt wird, da die unterschiedlichen Auslegungen und die daraus resultierenden Korrekturmaßnahmen außerhalb der Kontrolle von AEROTHRIVE liegen.
  9. Untervergabe & Ersatz
    AEROTHRIVE ist berechtigt, Subunternehmer ohne vorherige Zustimmung des Kunden zu beauftragen.
    AEROTHRIVE kann nach eigenem Ermessen zugewiesenes Personal ersetzen, wobei AEROTHRIVE den Kunden jedoch im Voraus benachrichtigen muss. Während der Dauer der Zuweisung an den Kunden bleiben die Experten von AEROTHRIVE Mitarbeiter und/oder Freiberufler von AEROTHRIVE oder des Subunternehmers.
  10. Reservierung und Verschiebung von Dienstleistungen (außer öffentlichen Schulungskursen)
    Äußert der Kunde Präferenzen bezüglich bestimmter Zeitfenster für die Durchführung einer Veranstaltung, reserviert AEROTHRIVE die gewünschten Termine vorläufig, kann diese jedoch erst bestätigen, sobald das unterzeichnete Angebot oder der Vertrag an die AEROTHRIVE-Zentrale gesendet wurde, was rechtzeitig vor der geplanten Vor-Ort-Veranstaltung erfolgen muss. Geht der unterzeichnete Vertrag nicht rechtzeitig bei der AEROTHRIVE-Zentrale ein, kann AEROTHRIVE die Termine auf den nächsten verfügbaren Zeitpunkt verschieben.
  11. Kündigung
    Eine Partei kann den Vertrag vor Ablauf der Vertragslaufzeit aus einem der folgenden Gründe kündigen:

    Die andere Partei wird insolvent, tritt alle oder einen Teil ihrer Vermögenswerte zugunsten von Gläubigern ab oder es wird ein Konkursantrag gestellt, sei es freiwillig oder unfreiwillig;

    Es wird ein Antrag auf Liquidation der anderen Partei gestellt (und der Antrag wird nicht innerhalb von sieben (7) Tagen zurückgezogen) oder auf Bestellung eines Verwalters;

    Es findet eine Versammlung der Aktionäre der anderen Partei statt, auf der beschlossen wird, diese Partei zu liquidieren;

    Ein Empfänger, Zwangsverwalter, Verwalter, Treuhänder oder Liquidator wird bestellt, um alle oder einen Teil der Vermögenswerte der anderen Partei zu verwerten oder;

    Eine juristische Person, die Sicherheiten hält, nimmt Besitz von allen oder einem Teil der Vermögenswerte oder des Geschäfts der anderen Partei;

    Die andere Partei verletzt ihre vertraglichen Pflichten wesentlich, und eine solche Verletzung dauert länger als fünf (5) Tage nach Erhalt einer schriftlichen Aufforderung zur Behebung durch die nicht verletzende Partei an die verletzende Partei an; oder

    Die andere Partei erfüllt ihre vertraglichen Pflichten nicht oder gefährdet die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten.

    Eine Partei hat die andere Partei unverzüglich schriftlich über das Eintreten eines der in Klausel 10 beschriebenen Ereignisse zu informieren, das sie betreffen könnte. Ein Versäumnis hierbei gilt als wesentliche Vertragsverletzung. Nach Erhalt einer Aufforderung zur Behebung durch die andere Partei hat diese Partei ihre besten Anstrengungen zu unternehmen, um die in dieser Mitteilung beschriebene Verletzung innerhalb von fünf (5) Tagen zu beheben.
    Die Kündigung des Vertrages durch eine Partei lässt die anderen Rechte und Rechtsbehelfe dieser Partei unberührt.
  12. Höhere Gewalt
    AEROTHRIVE haftet nicht für die Nichterfüllung einer Verpflichtung aus einem Vertrag, die auf ein Ereignis außerhalb der Kontrolle von AEROTHRIVE zurückzuführen ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Terrorismus, Krieg, politische Aufstände, Aufstände, Unruhen, bürgerliche Unruhen, Handlungen ziviler oder militärischer Behörden, staatliche Sanktionen, Beschränkungen, Aufstände, Erdbeben, Überschwemmungen oder andere natürliche oder von Menschen verursachte Ereignisse außerhalb ihrer Kontrolle, die als Gründe für die Beendigung eines geschlossenen Vertrages dienen würden und die nicht vernünftigerweise vorhersehbar waren. Jede von einem solchen Ereignis betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich darüber zu informieren und alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um die Bedingungen des betreffenden Vertrages einzuhalten. AEROTHRIVE ist berechtigt, ihre Dienstleistungen einzustellen, einen Vertrag nicht zu unterzeichnen oder eine Zusammenarbeit mit dem Kunden in einem Land einzugehen, gegen das das Auswärtige Amt in seinen offiziellen Berichten eine Reisewarnung ausgesprochen hat oder nach einer Sicherheitsbewertung, die von AEROTHRIVE beauftragten Sicherheitsberatern durchgeführt wurde.
  13. Buchungen von Unterkünften, Transport und Visa für Inhouse-Dienstleistungen
    Sofern nicht anders angegeben, ist der Kunde für die Buchung aller Hotel- und Reisebuchungen (inkl. aller Änderungen oder Stornierungen) verantwortlich. Für Inhouse-Veranstaltungen (vor Ort beim Kunden oder an einem vom Kunden angegebenen Ort) sind bestätigte Business-Class-Tickets für Langstreckenflüge (4+ Stunden) und mindestens ein international anerkanntes 4-Sterne-Airline-Hotel inklusive Frühstück erforderlich. Nebenkosten des Hotels sind vom Kunden zu tragen. AEROTHRIVE übernimmt keine Haftung für Verpflichtungen aus Hotelreservierungen. Der Kunde ist verantwortlich für eventuelle Kosten, die sich aus Reisebeschränkungen ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Versicherungen, medizinische Untersuchungen, Tests, Quarantäne und/oder andere damit verbundene Maßnahmen. Der Kunde hat sich um das Einreisevisum des Experten und die damit verbundenen Formalitäten wie Arbeitserlaubnis und Meldung beim Sicherheitsbüro, Einwanderungsamt oder der örtlichen Polizeistation zu kümmern, falls erforderlich. Das Einreisevisum muss entweder bei Ankunft des Experten nach vorheriger Ankündigung der Visadaten an den Kunden oder im Voraus ausgestellt werden. Falls zutreffend, ist der Kunde für alle anfallenden Visagebühren verantwortlich. Bodentransporte sind für die Experten von AEROTHRIVE oder die Mitarbeiter des Kunden, die an einem der öffentlichen Schulungskurse von AEROTHRIVE teilnehmen, zu und von ihren Einsatzorten auf Kosten des Kunden bereitzustellen. Sollte Unterstützung von AEROTHRIVE benötigt werden, wird die zuständige Abteilung von AEROTHRIVE bei allen Buchungen behilflich sein.
  14. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen
    AEROTHRIVE, ihr Personal und ihre Subunternehmer haften nicht für direkte oder indirekte Schäden an oder den Verlust von Eigentum, einschließlich Flugzeugen, oder für Verletzungen oder den Tod oder andere Schäden, die dem Kunden, seinem Personal, seinen Vertretern oder Dritten aufgrund oder im Zusammenhang mit oder als Folge der Erfüllung oder Nichterfüllung von Arbeiten gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen, es sei denn, dies ist auf vorsätzliches Fehlverhalten oder grobe Fahrlässigkeit des AEROTHRIVE-Personals zurückzuführen, und der Kunde hat AEROTHRIVE, ihr Personal und ihre Subunternehmer von allen derartigen Ansprüchen, einschließlich der damit verbundenen Kosten und Auslagen, freizustellen und schadlos zu halten. In keinem Fall haftet AEROTHRIVE für Folgeschäden, und ihre Haftung gemäß dieser Vereinbarung ist auf den Betrag begrenzt, den AEROTHRIVE für bereits im Rahmen des Projekts erbrachte Dienstleistungen zum Zeitpunkt des Schadenseintritts erhalten hat. Der Kunde ist verantwortlich für und stellt AEROTHRIVE, ihre Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Freiberufler, die im Namen von AEROTHRIVE handeln, sowie Dritte von allen Haftungen, Schäden und Verlusten an Eigentum, Kosten und Auslagen für Verletzungen oder den Tod von Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeitern von AEROTHRIVE oder Freiberuflern, die im Namen von AEROTHRIVE handeln, oder Dritten frei, die durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten des Kunden, seiner Direktoren, leitenden Angestellten oder Mitarbeiter während der Vertragslaufzeit verursacht wurden.
  15. Datenschutz & Privatsphäre
    AEROTHRIVE verpflichtet sich zum Schutz der Privatsphäre. Autorisierte Mitarbeiter innerhalb des Unternehmens dürfen die Informationen des Kunden nur bei Bedarf verwenden. AEROTHRIVE verwendet die vom Kunden bereitgestellten personenbezogenen Daten zum Zweck der Bearbeitung der Vereinbarung, der Dienstleistungsbuchung oder der Pflege des Schulungszertifikats-Webregisters (z. B. Name, Adresse, Zahlungsdaten) ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung der Vereinbarung. Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer zum Zweck der Vertragsabwicklung. Der Kunde kann jederzeit und kostenlos die gespeicherten Daten bei AEROTHRIVE abfragen, ändern oder löschen lassen. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Weitere Details finden Sie in der AEROTHRIVE-Datenschutzrichtlinie.
  16. Auskunftsrecht
    Der Kunde hat das Recht, alle von AEROTHRIVE geführten Aufzeichnungen des Kunden einzusehen und Kopien davon anzufordern, vorausgesetzt, AEROTHRIVE wird diesbezüglich eine angemessene Vorankündigung gegeben. Der Kunde wird gebeten, Kopien aller im Zusammenhang mit der Erbringung von AEROTHRIVE-Dienstleistungen herausgegebenen Unterlagen aufzubewahren. Gegebenenfalls stellt AEROTHRIVE dem Kunden im Rahmen eines vereinbarten Vertrages entsprechende schriftliche Informationen, Handouts oder Kopien von Aufzeichnungen zur Verfügung. Auf Anfrage des Kunden informiert AEROTHRIVE den Kunden darüber, ob AEROTHRIVE personenbezogene Daten des Kunden speichert und, falls ja, welche Daten dies sind. AEROTHRIVE bemüht sich, personenbezogene Daten korrekt zu erfassen und aktuell zu halten. Sollten die gespeicherten personenbezogenen Daten des Kunden dennoch unrichtig sein, wird AEROTHRIVE diese auf Wunsch des Kunden korrigieren.
  17. Datensicherheit
    AEROTHRIVE trifft technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, um die vom AEROTHRIVE verwalteten Daten des Kunden vor zufälliger oder vorsätzlicher Manipulation, Verlust, Zerstörung oder dem Zugriff unbefugter Personen zu schützen. Die Sicherheitsmaßnahmen von AEROTHRIVE werden kontinuierlich im Einklang mit technologischen Entwicklungen verbessert. Die Datenverarbeitung und -übertragung erfolgt mittels SSL-Verfahren (Secure Socket Layer). Bei E-Mail-Kommunikation kann eine 100%ige Datensicherheit nicht gewährleistet werden. AEROTHRIVE ermutigt den Kunden daher, vertrauliche Informationen per Post zu versenden. Erhält AEROTHRIVE eine E-Mail vom Kunden, geht AEROTHRIVE davon aus, dass AEROTHRIVE berechtigt ist, per E-Mail zu antworten.
  18. Geistiges Eigentum
    Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verbleiben alle geistigen Eigentumsrechte, einschließlich des Urheberrechts, bei AEROTHRIVE und sind deren Eigentum. Der Kunde erhält eine unbefristete, nicht-exklusive, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung des AEROTHRIVE-Schulungsmaterials, jedoch nur für den eigenen internen Gebrauch (und nicht zum Weiterverkauf), sofern nicht schriftlich anders von AEROTHRIVE vereinbart und vorbehaltlich der Zahlung aller ausstehenden Gebühren und Auslagen. Das AEROTHRIVE-Firmenlogo ist eine eingetragene Marke in Deutschland und anderen Ländern. Die auf der Website dargestellten Markennamen und spezifischen Dienstleistungen von AEROTHRIVE sind markenrechtlich geschützt. Vor der Verwendung des Namens, der Marke oder des Logos von AEROTHRIVE in einer Veröffentlichung oder offiziellen Erklärung ist eine formelle schriftliche Genehmigung von AEROTHRIVE erforderlich. AEROTHRIVE unternimmt alle Anstrengungen, um die Richtigkeit ihrer Schulungsinhalte zu gewährleisten, übernimmt jedoch keine Haftung für Fehler oder Auslassungen. Nur wo zutreffend, stellt der Kunde alle erforderlichen Lizenzen zur Nutzung der Terms of References und Dokumente zur Verfügung, die für ICAO- und IOSA-bezogene Dienstleistungen erforderlich sind, wie das IOSA Standards Manual und alle anderen Programmdokumentationen, die Gebühren, Lizenzen oder Nutzungsrechten unterliegen.
  19. Links zu dieser Website
    Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von AEROTHRIVE keinen Link zu einer Seite dieser Website erstellen. Erstellt der Kunde einen Link zu einer Seite dieser Website, so geschieht dies auf eigenes Risiko, und die oben genannten Ausschlüsse und Beschränkungen gelten für die Nutzung dieser Website durch den Kunden durch die Verlinkung.
  20. Links von dieser Website
    AEROTHRIVE überwacht oder überprüft den Inhalt von Websites anderer Parteien, die von dieser Website verlinkt sind, nicht. Meinungen oder Materialien, die auf solchen Websites erscheinen, werden von AEROTHRIVE nicht notwendigerweise geteilt oder befürwortet, und AEROTHRIVE sollte nicht als Herausgeber solcher Meinungen oder Materialien angesehen werden. Bitte beachten Sie, dass AEROTHRIVE nicht für die Datenschutzpraktiken oder den Inhalt dieser Websites verantwortlich ist. AEROTHRIVE ermutigt seine Kunden, beim Verlassen der AEROTHRIVE-Website aufmerksam zu sein und die Datenschutzerklärungen dieser Websites zu lesen. Der Kunde sollte die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit jeder anderen Website, die mit dieser Website verbunden ist oder auf die der Kunde über diese Website selbst zugreift, bewerten, bevor er persönliche Informationen an eine solche Website weitergibt. AEROTHRIVE übernimmt keine Verantwortung für Verluste oder Schäden jeglicher Art, wie auch immer verursacht, die sich aus der Offenlegung persönlicher Informationen des Kunden an Dritte ergeben.
  21. Anzeige des Firmenlogos des Kunden
    Um AEROTHRIVE die Möglichkeit zu geben, das Firmenlogo des Kunden im Partner- und/oder Kundenbereich seiner Website, in Präsentationen und verwandten Marketingmaterialien aufzulisten, gewährt der Kunde AEROTHRIVE hiermit ein nicht-exklusives, weltweites, gebührenfreies Recht und eine Lizenz zur Nutzung, Reproduktion, Anzeige und Verbreitung des Firmenlogos des Kunden sowie des Logos einer Muttergesellschaft („Logo“). Diese Rechtegewährung dient ausschließlich dem Zweck, den Kunden als Kunden der AEROTHRIVE-Dienstleistungen zu identifizieren und die Dienstleistungen zu bewerben. Der Kunde sichert und gewährleistet, dass er alle Rechte besitzt, die zur Gewährung der in dieser Klausel festgelegten Genehmigungen erforderlich sind, und dass die Nutzung des Logos durch den Dienstleister, wie hierin beschrieben, keine Rechte Dritter verletzt. AEROTHRIVE wird angemessene Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass das Logo gemäß den vom Kunden bereitgestellten Markenrichtlinien angezeigt wird. Sollten keine solchen Richtlinien bereitgestellt werden, wird der Dienstleister das Logo respektvoll und professionell verwenden. Der Kunde kann schriftlich verlangen, dass der Dienstleister die Verwendung seines Logos jederzeit einstellt, woraufhin der Dienstleister unverzüglich Maßnahmen ergreifen wird, um das Logo innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens aus seinen Materialien und Online-Plattformen zu entfernen. Dieses Recht bleibt für die Dauer der Dienstleistungsvereinbarung oder bis zur Beendigung der Dienstleistung bestehen, sofern der Kunde nichts anderes anweist.
  22. Gerichtsstand und anwendbares Recht
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und sind entsprechend auszulegen. Alle Streitigkeiten, die sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, werden ausschließlich von den zuständigen Gerichten entschieden. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Pinneberg, Deutschland.
  23. Schriftform
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können nur durch ein schriftliches Instrument geändert werden, das von ordnungsgemäß bevollmächtigten Führungskräften beider Parteien unterzeichnet ist. Zusätzliche Anhänge oder Letter Agreements werden integraler Bestandteil davon. Mündliche Vereinbarungen, die während der Laufzeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einer zusätzlichen Vereinbarung getroffen werden, sind für keine der Parteien bindend, es sei denn und bis sie gegenseitig schriftlich bestätigt werden. Diese Regel (schriftliche Bestätigung) gilt auch für diese Klausel.
  24. Abweichungen
    Gibt es Abweichungen zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und einer zusätzlichen schriftlichen Vereinbarung, so haben die Bestimmungen der zusätzlichen Vereinbarung Vorrang.
  25. Benachrichtigung über Änderungen
    AEROTHRIVE behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen zu ändern, und die fortgesetzte Nutzung der Website durch den Kunden bedeutet die Annahme jeder diesbezüglichen Änderung. Sollten sich Änderungen an der Datenschutzrichtlinie ergeben, die für den Kunden relevant sind, wird AEROTHRIVE auf der Startseite von AEROTHRIVE und auf anderen wichtigen Seiten der AEROTHRIVE-Website bekannt geben, dass diese Änderungen vorgenommen wurden. Sollten sich Änderungen in der Art und Weise ergeben, wie AEROTHRIVE die AEROTHRIVE-Website oder die persönlich identifizierbaren Informationen des Kunden verwendet, werden die von einer solchen Änderung Betroffenen per E-Mail oder Post benachrichtigt. Alle Änderungen an der Datenschutzrichtlinie von AEROTHRIVE werden 30 Tage vor Inkrafttreten dieser Änderungen auf der AEROTHRIVE-Website veröffentlicht. Dem Kunden wird daher empfohlen, diese Erklärung regelmäßig erneut zu lesen.
  26. Salvatorische Klausel
    Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich der Besonderen Geschäftsbedingungen, ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so ist sie im geringstmöglichen Umfang zu ändern, um sie gültig, rechtmäßig und durchsetzbar zu machen. Ist eine solche Änderung nicht möglich, so gilt die betreffende Bestimmung oder der betreffende Teil der Bestimmung als gelöscht. Eine Änderung oder Löschung einer Bestimmung oder eines Teils einer Bestimmung gemäß dieser Klausel berührt nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, verpflichten sich die Parteien, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung am nächsten kommt.
  27. Fortbestand
    Alle Rechte, die bei Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung bestehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bestimmungen bezüglich Geheimhaltung, Zusicherungen und Gewährleistungen, Freistellung, geistiges Eigentum und vertrauliche Informationen, bleiben über die Beendigung oder den Ablauf dieser Vereinbarung hinaus bestehen, ebenso wie jede andere Bestimmung dieser Vereinbarung, die ausdrücklich oder ihrer Natur nach dazu bestimmt ist, die Beendigung oder den Ablauf der Vereinbarung zu überdauern.

    Besondere Geschäftsbedingungen für Audits, Gap-Analysen, Probe-Audits und Ähnliches, im Folgenden zusammenfassend als „Audits“ bezeichnet
  28. Auditprogramm
    Das Audit wird gemäß den vereinbarten Auditprozessen und -verfahren und/oder anhand eines von den Vertragsparteien vereinbarten Standards durchgeführt.
  29. Pflichten von AEROTHRIVE
    AEROTHRIVE stellt sicher, dass der Kunde angemessen informiert wird, wenn die Auditziele nicht erreichbar sind. Schwachstellen und Verbesserungspotenziale werden anhand eines Vergleichs mit definierten Kriterien ermittelt. Feststellungen werden anhand definierter Kriterien auf der Grundlage objektiver Nachweise generiert. Nach Abschluss der Beratungsleistungen erhält der Kunde einen schriftlichen Bericht oder andere zuvor vereinbarte Lieferobjekte. Ein solcher Bericht oder Lieferobjekte gelten als rechtlich angenommen, wenn sie nicht innerhalb einer Woche schriftlich vom Kunden abgelehnt werden. Bezüglich aller Informationen, Daten, Dokumente usw., die AEROTHRIVE vom Kunden zur Verfügung gestellt werden, geht AEROTHRIVE davon aus, dass diese korrekt sind und ist nicht verpflichtet, sie zu überprüfen. Folglich ist AEROTHRIVE nicht verantwortlich für fehlerhafte Ergebnisse im Zusammenhang mit der für den Kunden erbrachten Beratungsleistung, soweit diese Ergebnisse auf fehlerhaftem Datenmaterial des Kunden beruhen. Gap-Analyse: Aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle von AEROTHRIVE liegen, macht AEROTHRIVE zu keinem Zeitpunkt Zusagen, Versprechen oder Garantien bezüglich der Vollständigkeit der Identifizierung potenzieller Nichtkonformitäten. Die Analyse stellt lediglich eine Momentaufnahme der AEROTHRIVE zu einem bestimmten Zeitpunkt vorgelegten Antworten, Dokumente, Aufzeichnungen usw. dar.
  30. Pflichten des Kunden
    Es liegt in der Verantwortung des Kunden, AEROTHRIVE zu Beginn ihrer Dienstleistungen unverzüglich und kostenlos alle Informationen, Dokumente, Daten usw. zu übermitteln, die AEROTHRIVE für die Erbringung dieser Dienstleistungen als notwendig erachtet. Gleiches gilt für alle Informationen, Dokumente und Daten, die der Kunde im Laufe der Projekte erstellt oder erhalten hat. Der Kunde muss stets seine rechtliche Rechenschaftspflicht gemäß der relevanten rechtlichen Genehmigung (wie z. B. einem Air Operator Certificate – AOC) wahrnehmen und kann diese nicht an AEROTHRIVE und/oder AEROTHRIVE-Direktoren, Mitarbeiter oder Freiberufler (einschließlich Auditoren und/oder Berater) delegieren. Die endgültige Entscheidung innerhalb der Organisation des Kunden liegt immer beim Kunden und kann nicht von AEROTHRIVE getroffen werden.
  31. Änderungen der vertraglichen Leistungen
    Wenn AEROTHRIVE im Verlauf des Projekts erkennt, dass es notwendig oder zweckmäßig ist, die vertraglichen Leistungen zu ändern, werden die Parteien eine Vereinbarung über solche Änderungen treffen. AEROTHRIVE unterbreitet einen schriftlichen Vorschlag zu den beabsichtigten Änderungen. Wenn der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Vorschlags von AEROTHRIVE etwaige Bedenken nicht schriftlich begründet und keine wirtschaftlich gleichwertigen Alternativen vorschlägt, gilt der Vorschlag von AEROTHRIVE als vom Kunden genehmigt.
  32. Manntage und zusätzliche Manntage
    Ein Manntag gilt als verbraucht, sobald ein AEROTHRIVE-Experte die für jeden Kalendertag zugewiesene Aufgabe abgeschlossen hat, unabhängig von der Anzahl der involvierten Stunden. Stunden werden nicht gezählt. Die Anzahl der zusätzlichen Manntage sollte per E-Mail zwischen dem Kunden und AEROTHRIVE vereinbart werden. In diesem Fall verlängert sich diese Vereinbarung automatisch um die vereinbarten zusätzlichen Manntage. Die Gebühr, wie unter variablen Kosten „Auditor-Tag“ (oder ähnlich) gemäß Angebot erwähnt, wird angewendet.
  33. Anpassung und Entwicklung
    Akzeptiert ein Kunde ein Angebot, das auf tatsächlichen Annahmen basierende Tarife, wie z. B. einen Manntagessatz für Anpassungen oder Entwicklungen (z. B. Schulungsanpassungen), beinhaltet und beauftragt AEROTHRIVE anschließend mit Anpassungsarbeiten, ohne einen vordefinierten Arbeitsumfang (z. B. die Anzahl der Manntage) zu vereinbaren, so wird der Verbrauch solcher Manntage oder vergleichbarer Einheiten ausschließlich nach Ermessen von AEROTHRIVE bestimmt, ohne dass eine vorherige Abstimmung oder Schätzung erforderlich ist. AEROTHRIVE behält sich das Recht vor, jederzeit vor der Hauptveranstaltung eine vollständige Vorauszahlung für solche Arbeiten zu verlangen. Alternativ kann AEROTHRIVE Lieferobjekte (z. B. Schulungszertifikate oder Beratungsberichte) zurückhalten, bis die vollständige Zahlung, einschließlich verbrauchsbasierter Tarife oder ähnlicher Gebühren, eingegangen und auf den Konten von AEROTHRIVE sichtbar ist.
  34. Zuweisungstermine
    Jede Zuweisung muss mindestens 30 Tage vor dem Startdatum der jeweiligen Veranstaltung geplant werden. Das Angebot unterliegt der Verfügbarkeit von Auditoren für die gewünschten Termine.
  35. Gültigkeitsdauer
    Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und bleibt gültig, bis die Dienstleistung vollständig erbracht wurde. Sie kann von jeder Partei nur aus wichtigem Grund unter Einhaltung einer schriftlichen Kündigungsfrist gekündigt werden. Die nicht fristgerechte Zahlung an AEROTHRIVE stellt einen wichtigen Grund zur sofortigen Kündigung dieser Vereinbarung dar, ohne weitere Verantwortung für AEROTHRIVE. In diesem Fall erhält AEROTHRIVE vom Kunden die Vergütung für bereits erbrachte Dienstleistungen bis zum Datum des Eingangs der schriftlichen Kündigung sowie zusätzlich 10 % der verbleibenden Vertragsgebühr. Der Kunde ist ferner verpflichtet, alle AEROTHRIVE bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung entstandenen Kosten zu erstatten, insbesondere, aber nicht beschränkt auf Kosten im Zusammenhang mit der Rückreise von AEROTHRIVE-Experten, Gebühren von Subunternehmern und nachweisbare Auslagen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, müssen vertraglich vereinbarte Leistungen vom Kunden innerhalb von 12 Kalendermonaten nach Vertragsunterzeichnung in Anspruch genommen werden. Jegliche Ansprüche auf ungenutzte Leistungen verfallen nach diesem Zeitraum automatisch, und Rückerstattungen – ob vollständig oder teilweise – sind ausgeschlossen.
  36. Einhaltung von Embargos
    Obwohl AEROTHRIVE sich nach besten Kräften bemüht, eine strikte Einhaltung aller anwendbaren Embargos zu gewährleisten, die von Deutschland, der Europäischen Union, dem Vereinigten Königreich, den Vereinigten Staaten sowie jedem anderen Land oder jeder Gerichtsbarkeit, die von einer Transaktion betroffen ist, verhängt wurden, liegt es in der Verantwortung des Kunden, die vollständige Einhaltung der Embargos sicherzustellen, was der Kunde mit der Bestellung bestätigt.

    Besondere Geschäftsbedingungen für öffentliche Schulungskurse und Inhouse-Schulungskurse
  37. Um einen AEROTHRIVE-Kurs zu buchen, muss der Kunde den Platz in einem öffentlichen Training direkt online über die AEROTHRIVE-Website buchen und im Voraus bezahlen. Anschließend bestätigt AEROTHRIVE den Eingang der Buchung des Kunden schriftlich. Bei technischen Schwierigkeiten oder aus anderen Gründen, aus denen der Kunde nicht über die AEROTHRIVE-Website buchen und/oder bezahlen kann, kann der Kunde per E-Mail eine Buchung eines Trainingsplatzes beantragen und die Vorauszahlung auf andere, von AEROTHRIVE angewiesene Weise leisten. Mit Einreichung eines Antrags bestätigt der Kunde, dass er am AEROTHRIVE-Kurs teilnehmen wird (vorbehaltlich der Bestätigung durch AEROTHRIVE) und akzeptiert damit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wie festgelegt und verbindlich. Vorbehaltlich der Verfügbarkeit bestätigt AEROTHRIVE den Eingang der Buchung des Kunden schriftlich.
  38. Gebühr für öffentliche Trainingskurse
    Alle Gebühren auf der AEROTHRIVE-Website sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell. AEROTHRIVE behält sich jedoch das Recht vor, diese zu ändern. Die von AEROTHRIVE gemäß der vorstehenden Ziffer 3 schriftlich bestätigte Kursgebühr ist verbindlich.
    AEROTHRIVE behält sich in jedem Fall das Recht vor, die Zulassung zum Trainingskurs und zu den Einrichtungen zu verweigern, wenn die Zahlung nicht vor Beginn eines Trainingskurses eingegangen ist. Die Gebühren für öffentliche Trainingskurse umfassen digital bereitgestellte Kursunterlagen, Erfrischungen, Prüfung und einen Qualifikationsnachweis (digitales Zertifikat) bei erfolgreichem Abschluss oder eine Teilnahmebescheinigung und schließen alle weiteren Mahlzeiten, Unterkunft und Transport aus.
  39. Gebühr für Inhouse-Trainingskurse
    Die Gebühren für Inhouse-Trainingskurse umfassen den Trainer, digital bereitgestellte Kursunterlagen, Prüfung und einen Qualifikationsnachweis (digitales Zertifikat) bei erfolgreichem Abschluss oder eine Teilnahmebescheinigung und schließen Trainingsräumlichkeiten (z. B. Schulungsraum und Ausstattung), Mahlzeiten, Erfrischungen, Unterkunft und Transport aus, sofern im Angebot nicht anders angegeben. Zertifikate werden erst nach vollständiger Zahlung der geschuldeten Gebühren sowie etwaiger zusätzlicher Kosten und Auslagen, die vom Kunden zu tragen sind, ausgestellt.
    Die Gebühren werden entweder in Euro oder US-Dollar angegeben.
  40. Zahlung der Kursgebühren & Rechte von AEROTHRIVE
    Die Zahlung für eine Buchung eines öffentlich zugänglichen Trainingskurses ist sofort zum Zeitpunkt der Buchung fällig. Nach Bestätigung der Zahlung wird die Buchung schriftlich bestätigt.
    Die vollständigen Kursinformationen werden in der Regel zwei bis vier Wochen vor Kursbeginn versendet.
    Die Rechnung wird elektronisch per E-Mail versandt.
    Eine Buchung eines öffentlich zugänglichen Trainingskurses, die nicht sofort bezahlt wird, wird erst nach Zahlungseingang bestätigt; eine Bestätigung der vorläufigen Anmeldung wird jedoch schriftlich erteilt.
    AEROTHRIVE behält sich das Recht vor, den reservierten Platz zu stornieren oder an einen anderen Teilnehmer zu vergeben, wenn die Gebühren nicht fristgerecht bezahlt werden.
  41. Anpassungen im Zusammenhang mit Embargo- und Steueraspekten bei Buchungen öffentlicher Trainings
    AEOTHRIVE bemüht sich nach besten Kräften, den Buchungsprozess so zu gestalten, dass Embargobeschränkungen und Anforderungen zur Berechnung der Umsatzsteuer in allen Fällen automatisch berücksichtigt werden. Aufgrund der Komplexität, sich schnell ändernder rechtlicher Anforderungen und aus anderen Gründen kann die Angemessenheit der embargo-bezogenen Kurszulassung und der Umsatzsteuerberechnung in bestimmten Fällen nach dem Kauf jedoch falsch beurteilt werden, und AEROTHRIVE ist aus diesem und anderen Gründen berechtigt, zwischen dem Zeitpunkt des Kaufs und der Durchführung des Kaufs Korrekturen auszustellen und deren Zahlung zu verlangen sowie den Zugang zum Trainingskurs zu verweigern und bereits vorausbezahlte Gebühren zu erstatten. Hält AEROTHRIVE es für erforderlich, die Umsatzsteuer zu berechnen, die während des Online-Zahlungsprozesses nicht berechnet wurde, und wird eine solche zusätzliche Zahlung vom Kunden nicht geleistet und ist sie vor Trainingsbeginn nicht in den Konten von AEROTHRIVE ersichtlich, kann AEROTHRIVE nach eigenem Ermessen die Zulassung zum Trainingskurs verweigern und den vorausbezahlten Betrag erstatten oder die Ausstellung eines Trainingszertifikats bis zum vollständigen Zahlungseingang verweigern.
  42. Rückerstattungsrichtlinie für Trainingskurse
    Buchungen öffentlicher Trainingskurse sind für den gebuchten Termin verbindlich und nicht erstattungsfähig, wenn der Kunde ganz oder teilweise nicht teilnehmen kann. Die tatsächliche Dauer von Trainingskursen kann von der angegebenen Dauer abweichen, z. B. wird der letzte geplante Trainingstag in der Regel nicht vollständig genutzt. Abweichungen von der geplanten Dauer beeinflussen den Trainingspreis nicht und begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung. AEROTHRIVE kann Rückerstattungen nur ausführen, soweit diese nicht von Embargos irgendeines Landes betroffen sind oder mit solchen kollidieren. Sollte ein Teilnehmer eine Rückerstattung verlangen, ist der Teilnehmer verpflichtet, Bankverbindungsdaten anzugeben, die nicht von Embargos Deutschlands, der Europäischen Union, des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten und jedes anderen anwendbaren Landes betroffen sind, wie von AEROTHRIVE bestimmt. Etwaige mit einer Rückerstattung verbundenen Gebühren trägt der Teilnehmer.
  43. Kurster mine
    Inhouse-Trainingskurse sind so früh wie praktisch möglich vor Beginn des Trainingskurses zu terminieren. Das Angebot steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Trainern für die gewünschten Termine.
  44. Kursunterlagen
    AEROTHRIVE stellt die Kursunterlagen für öffentliche Trainingskurse in englischer Sprache bereit. In der Regel sind die Kursunterlagen für Inhouse-Trainings ebenfalls in englischer Sprache, sofern im Angebot nicht anders angegeben. Die Kursunterlagen für öffentliche und Inhouse-Trainingskurse werden in elektronischer Form bereitgestellt.
    Bei Inhouse-Trainingskursen liegt es in der Verantwortung des Kunden, AEROTHRIVE vor Unterzeichnung des Dienstleistungsvertrags darüber zu informieren, falls eine Anpassung des Trainings erforderlich ist, z. B. spezifische Fallstudien usw. Eine solche Anpassung muss ausdrücklich Bestandteil des AEROTHRIVE-Angebots und der Vereinbarung sein und kann zusätzlichen Gebühren unterliegen. Andernfalls wird der Kurs gemäß dem Standardsyllabus durchgeführt.
    Alle Trainingsteilnehmer sind verpflichtet, ihre eigenen Notebooks mitzubringen, die mit Software ausgestattet sind, die Microsoft-Office-Dateien einschließlich PowerPoint sowie Adobe-Acrobat-PDF-Dateien verarbeiten kann, zur eigenen persönlichen Nutzung unter ihren eigenen persönlichen Lizenzen.
  45. Tests/Prüfungen
    Tests sind von den Teilnehmern gemäß den Anweisungen zu jedem Test/jeder Frage zu bearbeiten und innerhalb des von den Trainern vorgegebenen Zeitrahmens einzureichen. Tests dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung von AT weder ganz noch teilweise in irgendeiner Form oder mit irgendwelchen Mitteln vervielfältigt oder verbreitet werden. Wiederholung von Tests: Teilnehmer, die während eines Tests technische Probleme hatten, können den Test in Abstimmung mit dem Trainer vor Ende der Trainingssession wiederholen.
  46. Zertifizierung
    Sofern nicht anders angegeben, endet jeder öffentliche und Inhouse-Trainingskurs mit einem AEROTHRIVE-Zertifikat über den erfolgreichen Abschluss oder alternativ über die Teilnahme, das dem Kunden nach dem letzten Kurstag ausgehändigt wird, sofern die vollständige Zahlung der Gebühr eingegangen ist. Aus Datenschutzgründen werden Bestehensgrenzen nur den einzelnen Teilnehmern mitgeteilt und nicht anderen Personen oder dem Unternehmen/der Organisation, die das Inhouse-Training gebucht hat. Einschränkung der Bedeutung von Zertifizierungen: Hiermit wird klargestellt und ausdrücklich betont, dass jegliche Trainings, Zertifikate, Diplome oder sonstige Mitteilungen, die von AEROTHRIVE bereitgestellt werden, nicht so ausgelegt werden dürfen und nicht so ausgelegt werden sollen, dass sie:
    • – die Befähigung, Kompetenz oder Fähigkeit des Zertifikatsinhabers bestätigen, verifizieren oder garantieren, irgendeine Tätigkeit, Rolle oder Funktion in der Luftfahrt oder einer anderen Branche auszuüben.
    • – garantieren oder nahelegen, dass der Zertifikatsinhaber seine Chancen auf eine Anstellung, Beförderungen oder sonstige berufliche Weiterentwicklungen verbessert.
    • – darstellen oder implizieren, dass der Zertifikatsinhaber ein bestimmtes Niveau an beruflicher Befähigung, juristischer Ausbildung, beruflichem Ausbildungsstatus oder einen damit verbundenen oder vergleichbaren professionellen Standard erreicht hat.
    • AEROTHRIVE haftet gegenüber Dritten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf aktuelle oder zukünftige Arbeitgeber unserer Zertifikatsempfänger, nicht für Ansprüche, Schäden oder Verluste, die aus oder im Zusammenhang mit Auslegungen, Erwartungen oder Annahmen entstehen, die auf Grundlage unserer ausgestellten Zertifikate getroffen werden. Teilnehmer erhalten ein Trainingskurszertifikat, wenn sie in allen Tests eine Durchschnittsnote von mindestens 70 % erreichen. Teilnehmer, die in der Abschlussprüfung ein Ergebnis von 90 % oder mehr erzielen, erhalten zusätzlich den Vermerk „mit Auszeichnung“ auf ihrem Zertifikat. Bewertungen und Benotungen durch den Kursleiter sind nicht verhandelbar und können nach alleinigem Ermessen des Kursleiters nicht widerrufen werden. Andernfalls wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt, sofern alle Module des Trainings vollständig besucht wurden. Teilnehmer öffentlicher Trainingskurse sind nur berechtigt, die Zertifikate für den Kurs zu erhalten, den sie gebucht und bezahlt haben (z. B. für das Airworthiness Training AT011, bei dem MON & TUE gleichzeitig AT012 Part 145 sind: In diesem Beispiel sind die Teilnehmer nicht berechtigt, sowohl AT011- als auch AT012-Zertifikate zu erhalten, sondern nur für den Kurs, den sie gebucht haben).
  47. Diplomzertifikat-Bundles
    Wenn Sie ein Training/Trainings buchen, um den erforderlichen Satz an Trainings für den zusätzlichen Erwerb eines bestimmten Diplomzertifikats zu absolvieren (kombiniertes Bundle-Zertifikat für ausgewählte Kurse), beachten Sie bitte, dass AEROTHRIVE niemals garantieren kann oder dafür haftbar gemacht werden kann, dass alle öffentlichen Trainingskurse, die für den Erwerb des gewünschten Diplomzertifikats erforderlich sind, tatsächlich innerhalb des erforderlichen Zeitrahmens öffentlich angeboten werden. AEROTHRIVE behält sich jederzeit das Recht vor, bestimmte Trainings aus seinem Portfolio nicht öffentlich anzubieten und auch geplante Kurse z. B. aus kommerziellen Gründen jederzeit zu stornieren. Sollte eine Situation eintreten, in der der Kunde den für das gewünschte Diplomzertifikat erforderlichen Trainingssatz nicht abschließen kann, begründet dies keinen Anspruch des Kunden auf Rückerstattungen oder sonstige Entschädigungen wegen der Nicht-Erreichbarkeit des Diplomzertifikats. Jedes AEROTHRIVE-Trainingskurszertifikat darf nur einmal für den eventualen Erwerb eines Diplomzertifikats verwendet werden. Die Mehrfachverwendung desselben Trainingskurszertifikats für mehr als ein Diplomzertifikat ist untersagt. Die einzige Ausnahme sind solche Diplomzertifikate, die exakt dieselben Trainingskurszertifikate wie ein anderes Diplomzertifikat erfordern, jedoch nur eines mehr. In diesem Fall werden zwei Diplomzertifikate auf Grundlage derselben plus eines Trainingskurszertifikats ausgestellt. AEROTHRIVE-Trainingskurszertifikate dürfen für den Erwerb eines zusätzlichen Diplomzertifikats nur verwendet werden, wenn das letzte der für das beantragte Diplomzertifikat erforderlichen Trainingszertifikate innerhalb von nicht mehr als 36 Monaten nach dem Starttag des Trainingskurses des ersten Trainingszertifikats erworben wird. Es ist die Pflicht des Teilnehmers, ein Diplomzertifikat aktiv bei AEROTHRIVE zu beantragen. Unterbleibt dies, führt dies nach Ablauf der vorgenannten Gültigkeitsdauer zum Verlust der Berechtigung der Trainingszertifikate. Es ist ausdrücklich nicht die Pflicht von AEROTHRIVE, Diplomzertifikate automatisch auszustellen, Teilnehmer an die Berechtigung ihrer erworbenen Trainingszertifikate zu erinnern oder Ähnliches.
  48. Planung aufeinanderfolgender Einsätze
    Wenn ein Kunde mehr als einen Inhouse-Einsatz erwirbt oder wenn der Kunde einen Einsatz erwirbt, der sich über mehrere Wochen erstreckt und in einem ähnlichen Zeitraum durchgeführt werden soll, wird AEROTHRVE nach besten Kräften versuchen, solche Einsätze und/oder Einsatzteile in aufeinanderfolgenden Wochen („back-to-back“) zu planen, um Reisekosten des Kunden zu sparen. Ein Kunde kann jedoch nicht verlangen, dass Einsätze oder Einsatzteile back-to-back geplant werden. Wenn ein oder mehrere Einsätze back-to-back geplant werden, ist der Kunde verpflichtet, die Hotelunterbringung (4-Sterne inkl. Frühstück) für den/die eingesetzten Experten zwischen den Einsätzen/Einsatzteilen zu übernehmen.
  49. Re-Terminierung von Inhouse-Trainingskursbuchungen
    Nach der Buchung kann ein Trainingskurs innerhalb desselben Kalenderjahres einmalig ohne zusätzliche Gebühr und vorbehaltlich der Verfügbarkeit von AEROTHRIVE auf einen späteren oder früheren Trainingstermin umgebucht werden. Der Kunde hat jedoch einen konkreten Grund für die Umbuchung anzugeben. Diese Mitteilung muss mindestens 21 Kalendertage vor Beginn des Trainingskurses erfolgen. Nimmt der Kunde am umgebuchten Trainingskurs nicht teil, ist die Kursgebühr nicht erstattungsfähig bzw. bleibt, sofern noch nicht bezahlt, in voller Höhe zahlbar. AEROTHRIVE stellt dem Kunden etwaige zusätzliche Kosten in Rechnung, die infolge der Umbuchung entstehen (z. B. Umbuchungs- oder Stornogebühren für Flüge oder Unterkunft usw.).
  50. Umbuchung öffentlicher Trainingskursbuchungen
    Nach Buchung und Zahlung können Plätze in öffentlichen Trainings nicht auf andere Termine oder Kurse umgebucht werden und sind nicht erstattungsfähig, es sei denn, AEROTHRIVE gewährt dies ausnahmsweise im Einzelfall als Kulanzentscheidung, die Sie unter ceo@AEROTHRIVE.com anfragen können.
  51. Kündigung/Stornierung
    AEROTHRIVE behält sich das Recht vor, die Veranstaltung jederzeit zu stornieren, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, z. B. wenn ein Ereignis höherer Gewalt eintritt oder die Mindestteilnehmerzahl für einen öffentlichen AEROTHRIVE-Trainingskurs nicht erreicht werden konnte. Im Falle einer Stornierung informiert AEROTHRIVE den Kunden schriftlich (per E-Mail oder auf anderem Wege) oder telefonisch, und die bezahlte Kursgebühr wird dem Kunden erstattet. AEROTHRIVE haftet nicht für Aufwendungen, die dem Kunden entstehen, wenn ein Kurs aus wichtigem Grund abgesagt wird. Bei Inhouse-Veranstaltungen in den Räumlichkeiten des Kunden ist der Gesamtbetrag mit sofortiger Wirkung fällig, wenn der Kunde die Veranstaltung nach Unterzeichnung des Vertrags storniert.
  52. Änderungen der Trainingskursinhalte
    Die Trainingskurse von AEROTHRIVE werden fortlaufend aktualisiert und verbessert, und AEROTHRIVE behält sich das Recht vor, Inhalte eines Kurses, den Veranstaltungsort oder den zugewiesenen Trainer ohne vorherige Ankündigung zu ändern.
  53. Änderungen der Durchführungsform des Trainingskurses
    AEROTHRIVE behält sich das Recht vor, öffentliche Präsenztrainings jederzeit in Remote-Trainings umzuwandeln.
  54. Inhouse-Trainingskurs
    Der Kunde stellt AEROTHRIVE die Zusammenarbeit, Unterstützung und Einrichtungen zur Verfügung, die AEROTHRIVE für die Durchführung der Trainingsveranstaltung vernünftigerweise benötigt. Der Kunde stellt sicher, dass die Trainingsräumlichkeiten mindestens auf einer angenehmen Temperatur gehalten werden, über ausreichende Beleuchtung (einschließlich Fenstern mit Tageslicht) und Belüftung verfügen und ausgestattet sind mit:
    • Whiteboard oder Flipcharts und Schreibutensilien
    • Projektor und Leinwand
    • Klassenraum bzw. Schulungsfläche mit Tischen/Schreibflächen
    • Mindestens zwei Steckdosen pro Teilnehmer und Trainer
    • Kostenloser Highspeed-Internetzugang
    • Trinkwasser
    • Ausreichende Toilettenanlagen
  1. Remote-Training
    Unsere Standard-AGB für Präsenztrainings gelten auch für online durchgeführte Remote-Trainings. Bei remote durchgeführten Inhouse-Trainings erklärt sich der Kunde damit einverstanden, eine Online-Videokonferenzsoftware wie z. B. MS Teams bereitzustellen, die für die Anzahl der Teilnehmer und die Art des Trainings geeignet ist, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Wird ein öffentliches Präsenztraining in ein Remote-Training umgewandelt, werden die Teilnehmer im Voraus informiert, um ihre Teilnahme zu bestätigen. Der Kunde akzeptiert und erkennt an, dass AEROTHRIVE GmbH nicht für Verzögerungen oder Unterbrechungen Ihres Zugangs zum Remote-Training verantwortlich gemacht werden kann, die infolge einer Aussetzung eines der folgenden Punkte entstehen:
    • der Betrieb des Internets und des World Wide Web, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Viren;
    • Zugangsprobleme zu MS Teams oder einer anderen von AEROTHRIVE genutzten Trainingsplattform
    • Firewall-Beschränkungen, die in Ihrem Netzwerk oder auf dem Computer eingerichtet wurden, den Sie für den Zugriff auf den Kurs verwenden;
    • Ausfälle von Telekommunikationsverbindungen und -geräten; oder
    • Probleme aufgrund aktualisierter Browser.

      Wenn AEROTHRIVE GmbH für extreme technische Schwierigkeiten verantwortlich ist, die während des Trainings auftreten, werden wir bis zu einen Tag neu terminieren, um das davon betroffene Material abzudecken.
  2. Trainingsanreiz
    Alle angebotenen Anreize für Aviation-Trainings (in der Regel kostenlose Plätze in öffentlichen Trainings als Verkaufsanreiz im Zusammenhang mit dem Verkauf von Dienstleistungen) stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Kurse in unserem Trainingsportfolio. Die Anreize werden gewährt, sobald die den Anreiz regelnde Vereinbarung unterzeichnet ist, oder wie anderweitig angegeben. Bitte beachten Sie, dass sie weder erstattungsfähig noch umtauschbar sind und nicht mit anderen Rabatten kombinierbar sind. Die Trainingsanreize verfallen innerhalb eines Jahres nach Unterzeichnung der den Anreiz regelnden Vereinbarung, sofern nicht schriftlich etwas anderes festgelegt ist, und müssen nach Ihrem Ermessen genutzt werden. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, AEROTHRIVE darüber zu informieren, wann er einen Anreiz einlösen möchte.
  3. Änderungen der vertraglichen Leistungen
    Wenn AEROTHRIVE im Verlauf des Projekts erkennt, dass es notwendig oder zweckmäßig ist, die vertraglichen Leistungen zu ändern, werden die Parteien eine Vereinbarung über solche Änderungen treffen. AEROTHRIVE unterbreitet einen schriftlichen Vorschlag zu den beabsichtigten Änderungen. Wenn der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Vorschlags von AEROTHRIVE etwaige Bedenken nicht schriftlich begründet und keine wirtschaftlich gleichwertigen Alternativen vorschlägt, gilt der Vorschlag von AEROTHRIVE als vom Kunden genehmigt.
  4. Veranstaltungsorte
    AEROTHRIVE übernimmt keine Verantwortung für Verlust oder Beschädigung von persönlichem Eigentum am Veranstaltungsort, es sei denn, diese wurden durch vorsätzliches Fehlverhalten oder grobe Fahrlässigkeit von AEROTHRIVE-Mitarbeitern oder Subunternehmern verursacht.
  5. Pflichten des Kunden
    Es liegt in der Verantwortung des Kunden, AEROTHRIVE zu Beginn der Leistungen unverzüglich und unentgeltlich alle Informationen, Dokumente, Daten usw. zur Verfügung zu stellen, die AEROTHRIVE für die Erbringung dieser Leistungen für erforderlich hält. Gleiches gilt für alle Informationen, Dokumente und Daten, die der Kunde im Verlauf der Projekte erstellt oder erlangt.
  6. AEROTHRIVE-Rabattcodes
    Jedes Mal, wenn ein Kunde online einen Trainingskurs unter Verwendung eines gültigen Rabattcodes bucht, kann der Code in das Buchungsformular eingegeben werden, wodurch der Kunde den Rabatt erhält. Pro Kauf kann nur ein Rabattcode verwendet werden, und zwei oder mehr Rabattcodes oder andere Rabattangebote können nicht miteinander kombiniert werden. Rabatte auf öffentliche Trainingsplätze, die in individuellen Angeboten oder Rahmenverträgen gewährt werden, können nicht mit Rabattcodes kombiniert werden. Rabattcode-Rabatte sind nur von der endgültigen Brutto-Trainingskursgebühr abzugsfähig, die die anwendbaren Steuern einschließt.
  7. Verbot von Aufzeichnung und Übertragung
    Kunden sind nicht berechtigt:
    • den Online-Kurs zu kommerziellen oder privaten Zwecken per Video oder Audio aufzuzeichnen, per Videotelefon oder auf andere Weise weiterzuleiten
    • Kursinhalte ohne vorherige schriftliche Genehmigung hochzuladen, auszustrahlen, zu posten, zu übertragen oder zu verbreiten.

    Besondere Geschäftsbedingungen für Beratungsleistungen
  8. Pflichten von AEROTHRIVE
    AEROTHRIVE stellt sicher, dass der Kunde angemessen informiert wird, wenn die Beratungsziele nicht erreichbar sind. Schwachstellen und Verbesserungsbereiche werden anhand eines Vergleichs mit spezifischen Vorschriften ermittelt, und die Ergebnisse basieren auf objektiven Nachweisen, die während der Beratung festgestellt wurden. Nach Abschluss der Beratungsleistungen erhält der Kunde einen schriftlichen Bericht. Dieser Bericht gilt als rechtlich akzeptiert, wenn er nicht innerhalb einer Woche vom Kunden schriftlich zurückgewiesen wird. Hinsichtlich aller Informationen, Daten, Dokumente usw., die AEROTHRIVE vom Kunden zur Verfügung gestellt werden, geht AEROTHRIVE von deren Richtigkeit aus und ist nicht verpflichtet, diese zu überprüfen. Folglich ist AEROTHRIVE nicht verantwortlich für etwaige unzutreffende Ergebnisse in Bezug auf die für den Kunden erbrachte Beratungsleistung, soweit diese Ergebnisse auf unzutreffendem Datenmaterial beruhen, das vom Kunden bereitgestellt wurde. Gap-Analyse: Aufgrund von Umständen außerhalb der Kontrolle von AEROTHRIVE erhebt AEROTHRIVE zu keinem Zeitpunkt Ansprüche, Zusagen oder Garantien hinsichtlich der Vollständigkeit der Identifizierung potenzieller Nichtkonformitäten. Die Analyse stellt lediglich eine Momentaufnahme von Antworten, Dokumenten, Aufzeichnungen usw. dar, die AEROTHRIVE zu einem bestimmten Zeitpunkt vorgelegt wurden.
  9. Pflichten des Kunden
    Es liegt in der Verantwortung des Kunden, AEROTHRIVE zu Beginn der Leistungen unverzüglich und unentgeltlich alle Informationen, Dokumente, Daten usw. zur Verfügung zu stellen, die AEROTHRIVE für die Erbringung dieser Leistungen für erforderlich hält. Gleiches gilt für alle Informationen, Dokumente und Daten, die der Kunde im Verlauf der Projekte erstellt oder erlangt.
  10. Änderungen der vertraglichen Leistungen
    Wenn AEROTHRIVE im Verlauf des Projekts erkennt, dass es notwendig oder zweckmäßig ist, die vertraglichen Leistungen zu ändern, werden die Parteien eine Vereinbarung über solche Änderungen treffen. AEROTHRIVE unterbreitet einen schriftlichen Vorschlag zu den beabsichtigten Änderungen. Wenn der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Vorschlags von AEROTHRIVE etwaige Bedenken nicht schriftlich begründet und keine wirtschaftlich gleichwertigen Alternativen vorschlägt, gilt der Vorschlag von AEROTHRIVE als vom Kunden genehmigt.
  11. Manntage und zusätzliche Manntage
    Ein Manntag gilt als verbraucht, sobald ein AEROTHRIVE-Experte die für den jeweiligen Kalendertag zugewiesene Aufgabe abgeschlossen hat, unabhängig von der Anzahl der dafür aufgewendeten Stunden. Stunden werden nicht gezählt. Die Anzahl zusätzlicher Manntage ist per E-Mail mit der AEROTHRIVE-Zentrale zu vereinbaren. In diesem Fall wird diese Vereinbarung automatisch um die vereinbarten zusätzlichen Manntage verlängert. Es gilt die im Angebot unter den variablen Manntagessätzen genannte Gebühr.
  12. Beratungstermine
    Die Veranstaltung ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt vor dem Startdatum der Veranstaltung zu terminieren. Das Angebot steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Auditoren für die gewünschten Termine.
  13. Gültigkeitsdauer
    Die Vereinbarung einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als integraler Bestandteil tritt mit Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und bleibt gültig, bis die Leistung vollständig erbracht wurde. Sie kann von jeder Partei nur aus wichtigem Grund und nur unter schriftlicher Mitteilung gekündigt werden. Die nicht fristgerechte Zahlung an AEROTHRIVE stellt einen wichtigen Grund dar, diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne weitere Verantwortung. In diesem Fall erhält AEROTHRIVE vom Kunden die Vergütung für die bis zum Datum des Zugangs der schriftlichen Mitteilung bereits erbrachten Leistungen sowie zusätzlich 10 % der verbleibenden Vertragssumme. Der Kunde ist ferner verpflichtet, alle Aufwendungen zu erstatten, die AEROTHRIVE bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung entstehen, insbesondere, aber nicht beschränkt auf Kosten im Zusammenhang mit der Rückreise von AEROTHRIVE-Experten, Gebühren von Subunternehmern und erteilte Bestellungen.

    Steuerklausel für jeden Dienstleistungsvertrag – AEROTHRIVE als Dienstleister
  14. Steuerrichtlinie
    Vor Beginn der Dienstleistung oder Veranstaltung kann AEROTHRIVE Steuerberater zu lokalen Steuerfragen konsultieren. Falls nach lokalem Recht zusätzliche Steuern anfallen, die von AEROTHRIVE zu tragen sein können, behält sich AEROTHRIVE das Recht vor, den angebotenen Preis entsprechend anzupassen oder die Dienstleistung bzw. Veranstaltung zu stornieren. Die Steuerklausel gemäß Abschnitt 5 unterhalb dieser Standard-AGB findet Anwendung und hat, soweit anwendbar, Vorrang.
  15. Definitionen und Abkürzungen
    Ausgeschlossene Steuern bedeutet (a) Steuern auf Einkommen, Kapitalgewinne, Nettovermögen oder Eigentum, die von AEROTHRIVE aufgrund der Geschäftstätigkeit von AEROTHRIVE in Deutschland an eine Steuerbehörde in Deutschland zu zahlen sind; oder (b) Steuern, für die AEROTHRIVE aufgrund vorsätzlichen Fehlverhaltens oder grober Fahrlässigkeit haftet.
  16. Steuern
    Sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Steuern, Abgaben, Einbehalte, Umlagen, Veranlagungen, Aufschläge, Gebühren und sonstigen staatlichen Abgaben jeglicher Art (einschließlich, ohne Einschränkung, jeder Mehrwert- oder ähnlichen Steuer sowie jeder Stempel-, Urkunden-, Registrierungs- oder ähnlichen Steuer) sowie jeder als solche behandelte Betrag, wann immer geschaffen oder erhoben, und unabhängig davon, ob von der Regierung Deutschlands oder anderswo und ob erhoben durch eine lokale, kommunale, staatliche, bundesstaatliche, föderale oder sonstige Stelle; dies umfasst ohne Einschränkung alle Geldbußen, Strafen, Kosten, Gebühren und Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Nichtzahlung oder verspäteten Zahlung derselben zu zahlen sind (außer und soweit solche Geldbußen, Strafen, Kosten, Gebühren und Aufwendungen infolge von Handlungen oder Unterlassungen oder Verzögerungen von AEROTHRIVE entstehen), jedoch nicht „Ausgeschlossene Steuern“, und Verweise auf „Steuern“ sind entsprechend auszulegen.
  17. Mehrwertsteuer
    Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen, Verkaufs- oder Umsatzsteuer, Zölle, Erhebung oder Abgabe ähnlicher Art einschließlich, ohne Einschränkung, der nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz von 1993 in der jeweils geänderten oder ergänzten Fassung zu zahlenden Mehrwertsteuer.
  18. Steuern
    Alle Preise gemäß dieser Vereinbarung, mit Ausnahme der Preise für öffentliche Trainingsplätze, die über die AEROTHRIVE-Website erworben werden, verstehen sich netto ohne Mehrwertsteuer oder ähnliche Steuer auf Wert oder Umsatz, die gegebenenfalls vom Kunden zusätzlich und gleichzeitig zu zahlen ist. Vorbehaltlich dieser Klausel sind alle vom Kunden gemäß dieser Vereinbarung geleisteten Zahlungen Bruttobeträge, ohne Steuerabzüge oder Einbehalte ähnlicher Art.

    Preise für öffentliche Trainingsplätze, die über die AEROTHRIVE-Website erworben werden, können in bestimmten Fällen die Mehrwertsteuer enthalten. Die auf der Website angezeigten Preise für öffentliche Trainingsplätze weisen ausdrücklich aus, dass die Mehrwertsteuer auf die Auditgebühr aufgeschlagen wurde, basierend auf Faktoren wie dem Durchführungsland und dem Land des Kunden/Teilnehmers. Mit Durchführung eines solchen Kaufs über die Website oder durch den Erwerb eines oder mehrerer Plätze in öffentlichen AEROTHRIVE-Trainings auf anderem Wege bestätigt der Käufer, dass die angebotene Gebühr als solche korrekt ist, unabhängig davon, ob mit oder ohne Mehrwertsteuer fakturiert wird.

    Zahlungen sind ohne Aufrechnung oder Gegenforderung zu leisten. Ist der Kunde gesetzlich verpflichtet, von einer Zahlung nach diesem Vertrag Beträge abzuziehen oder einzubehalten, hat er dies zu tun, und der vom Kunden in Bezug auf diese Zahlung geschuldete Betrag erhöht sich in dem Umfang, der erforderlich ist, um sicherzustellen, dass AEROTHRIVE nach Abzug oder Einbehalt solcher Beträge einen Nettobetrag erhält und behält (frei von jeglicher Haftung in Bezug auf solche abgezogenen oder einbehaltenen Beträge), der dem Betrag entspricht, den AEROTHRIVE erhalten und behalten hätte, wenn kein Abzug oder Einbehalt erforderlich gewesen wäre. Der Kunde stellt AEROTHRIVE eine Quellensteuerbescheinigung zur Verfügung, die die Zahlung an die zuständige staatliche Behörde dokumentiert.

    AEROTHRIVE ist für Ausgeschlossene Steuern verantwortlich. Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für sämtliche Steuern und Zölle jeglicher Art, die aus dieser Vereinbarung sowie den dadurch vorgesehenen Transaktionen, Handlungen, Ereignissen und Umständen entstehen können, und stellt AEROTHRIVE auf Verlangen von AEROTHRIVE von allen derartigen Steuern und Zöllen frei und hält AEROTHRIVE schadlos, auch in Bezug auf Einnahmen von AEROTHRIVE aus dieser Vereinbarung. Soweit solche Steuern oder Zölle erstattungsfähig sind, wird AEROTHRIVE angemessene Anstrengungen unternehmen, die gezahlten Steuern oder Zölle zurückzuerlangen.

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integraler Bestandteil der Vereinbarung zwischen dem Kunden und AEROTHRIVE. Durch den Zugriff auf die AEROTHRIVE-Website und/oder die Buchung eines Kurses oder den Abschluss eines Dienstleistungsvertrags bringt der Kunde zum Ausdruck, dass er diese Standard- und Sonderbedingungen sowie den hierin enthaltenen Haftungsausschluss versteht und akzeptiert. Die gesetzlichen Verbraucherrechte des Kunden bleiben unberührt.

    Frühere Revisionen der AGB (nur Referenz)
    Revision 0.3, 12. Januar 2024: https://aerothrive.com/terms-and-conditions-rev-0-3/
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